AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Unfall 24

§ 1 Vertragsgegenstand 

(1) Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen zwischen UNFALL 24, Katharina Belgica-Straße 18, 63450 Hanau, vertreten durch den Geschäftsführer Achmed Sherzai (nachfolgend „UNFALL 24“) und deren Kunden. 

(2) UNFALL 24 bietet Verbrauchern und Unternehmern Unterstützung bei der Abwicklung von Unfällen an. Beide werden im Nachhinein zusammen als „Kunden“ bezeichnet. 

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

(4) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

(5) UNFALL 24 bietet die Vermittlung von Kooperationspartnern (nachfolgend „KO.PA.“), die im Falle eines Unfallschadens, Verkehrsverstoßes oder eines Haftpflichtschadens ihre Dienstleistungen für den Kunden anbieten. Dabei nimmt UNFALL 24 die Aufgabe des Verwalters für die Kunden wahr und übernimmt den gesamten notwendigen Schriftverkehr zwischen den KO.PA und den Kunden. Vorrangig werden Forderungen gegen die gegnerische Versicherung, nach Bewertung der Erfolgsaussichten, Zweckdienlichkeit und unter rechtlichen Gesichtspunkten auch gegen den Halter/ oder Fahrer des auf der anderen Seite beteiligten Fahrzeugs, verfolgt.

§ 2 Leistungsbeschreibung 


(1) UNFALL 24 bietet Unterstützung bei der Abwicklung von Unfällen und Schadensfällen an. Dabei übernimmt UNFALL 24 die Kommunikation mit der beteiligten Versicherungen des Kunden und setzt die Ansprüche des Kunden durch. Dabei tritt UNFALL 24 nicht nur als Vermittler zwischen den Kunden und den KO.PA. auf, sondern vertritt auch den Kunden in Person.


(2) Zu den Leistungen von UNFALL 24 für Privatpersonen gehören insbesondere: a. Abwicklung von Schadensfällen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit einem fremden Kfz, verschuldet oder unverschuldet b. Abwicklung von Schadensfällen im Zusammenhang mit einem unverschuldeten Steinschlag am Kfz des Kunden c. Abwicklung von Schadensfällen im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit, bei der die rechtliche Beurteilung und Vorprüfung seitens der KO.PA. Anwälte zu Gunsten des Kunden ausfallen könnte und die durch eine Rechtschutzversicherung gedeckt ist oder bei der der Kunde die Anwaltskosten selbst übernimmt d. Abwicklung von Schadensfällen im Zusammenhang mit dem Kfz des Kunden, die von einer anderen Versicherungsposition abgedeckt werden (Haftpflicht, Verkehrsrechtschutz, Rechtschutz, private Kostenübernahme) e. Beratung über den Wechsel von Kfz- Versicherungen - durch KO.PA. f. Einfache Reinigung der Unfallstelle g. Prüfung und Fortsetzung bereits laufender Unfälle

(3) Leistungen die Unfall 24 für Unternehmen bietet: a. Beratung und Betreuung des Fuhrparks b. Abwicklung der Schadensfälle in Zusammenhang mit dem Fuhrpark c. Unterstützung bei der Kommunikation mit Versicherungen und Behörden d. Organisation von Arbeitsschritten mit Anwälten und Gutachtern e. Erstellung von Schadensanalysen und Berichten f. Unterstützung beim Personalrecruiting g. Unterstützung von Sachbereichen beauftragter Firmen, Behörden und Kanzleien, in Bezug auf Personal und Arbeitsbereichen h. Unterstützung Social Media Management i. Analysen von Arbeitsschritten und Optimierung j. Unterstützung von leichter Telefonakquise k. Leichte Reinigungsarbeiten der Unfallstellen


(4) Die Liste der Schadensfälle in Absatz (1,2,3) ist nicht abschließend. UNFALL 24 kann auch weitere Dienstleistungen nach individueller Absprache und Regelung für Kunden übernehmen.

(5) Um die gewünschte Servicequalität bieten zu können, grenzt UNFALL 24 einige Serviceleistungen räumlich ein. Das bedeutet, dass der Kunde keinen Anspruch auf solche Leistungen hat, welche nicht mehr in seinem jeweiligen räumlichen Bereich liegen. Im Einzelfall können nach Absprache Ausnahmen zugelassen werden. Die standardmäßige Begrenzung beläuft sich auf einen Radius von 50 km um den Firmensitz von Unfall 24.

§ 3 Kooperationspartner (KO.PA.) 

(1) Die KO.PA. können unter anderem Gutachter, Anwälte, Autovermietungen, Abschleppunternehmen, Werkstätten, Fahrschulen, Versicherungen/Versicherungsmakler und Sachverständige sein. 

(2) Die aufgeführte Liste der KO.PA. ist nicht abschließend. UNFALL 24 behält sich das Recht vor, weitere Kooperationspartner zu benennen und in die Liste aufzunehmen, sofern diese für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind.


§ 4 Ablauf der Abwicklung 

(1) Die Meldung eines Schadens durch den Kunden an UNFALL 24 erfolgt in der Regel über die hinterlegten Telefonnummern auf der Internetseite oder der Social Media Kanäle Alternativ können unter der Nummer auch WhatsApp Nachrichten oder E-Mail Nachrichten geschrieben werden. 

(2) UNFALL 24 lässt dem Kunden daraufhin eine Handlungsanweisung zukommen, damit dieser die ersten Maßnahmen vor Ort treffen kann. Für die Richtigkeit der Angaben ist der Kunde allein verantwortlich. Die ersten Maßnahmen sind relevant, da sie zur Beweissicherung im weiteren Verlauf der Abwicklung dienen. 

(3) Nach der Aufnahme des Unfalls muss der Kunde eine Handlungsvollmacht zur Verarbeitung und Weiterleitung der personenbezogenen Daten an KO.PA. erstellen. 

(4) Nach Eingang der Handlungsvollmacht bei UNFALL 24 beginnt diese mit der Arbeit. UNFALL 24 erstellt nach einer schriftlichen Sachverhaltsaufnahme einen Unfallbogen mit allen relevanten Daten, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. 

(5) Nach der Beurteilung des Sachverhalts werden dem Kunden mögliche Rechtspositionen aufgezeigt, die im Rahmen des Unfalls beansprucht werden könnten. Der Kunde klärt daraufhin seine entsprechenden Rechtsansprüche mit der Versicherung ab und benachrichtigt UNFALL 24. Nun übernimmt UNFALL 24 die Beauftragung dieser Positionen. 

(6) Anschließend werden die Informationen an die KO.PA. zur internen Verarbeitung weitergeleitet. Der Kunde wird in jedem Fall CC gesetzt und somit benachrichtigt.

(7) Der Kunde hat die Möglichkeit, aus den angebotenen Leistungen frei zu wählen und einzelne Leistungen auch durch von ihm selbst ausgesuchte Dienstleister erbringen zu lassen. Die Vermittlung von Leistungen erfolgt im jeweiligen Einzelfall und nach den Wünschen des Kunden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der UNFALL 24, Leistungen an den Kunden zu vermitteln.

(8) Nach der Weiterleitung an die KO.PA. werden diese im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit für den Kunden tätig. Die Reihenfolge und interne Relevanzbeurteilung sowie Bearbeitung der Leistungen obliegen allein der KO.PA. UNFALL 24 hat hierauf keinen Einfluss.

(9) UNFALL 24 wird den Kunden über den aktuellen Stand der Leistungen in Kenntnis setzen und sich über die aktuellen Stände bei der KO.PA. erkundigen.

(10) Die Zusammenarbeit zwischen dem Kunden und UNFALL 24 endet mit der Regulierung des Schadens. Ein Schaden oder ein Fall gilt als reguliert, wenn keine weiteren Leistungen mehr in Anspruch genommen werden können.

§ 5 Verhältnis zwischen UNFALL 24 und den Kunden 

(1) Das Verhältnis zwischen UNFALL 24 und dem Kunden beginnt erst nach einer übertragenen Vollmacht an UNFALL 24 seitens des Kunden. 

(2) Das Vertragsverhältnis zwischen UNFALL 24 und dem Kunden ist auf die Schadensabwicklung beschränkt.

(3) Der reguläre Service von UNFALL 24 ist für den Kunden kostenlos. 

(4) UNFALL 24 ist für den Kunden lediglich der Vermittler und kein primärer Dienstleister der KO.PA. Der eigentliche Vertrag entsteht immer zwischen dem Kunden und den KO.PA. direkt. Nicht erbrachte Leistungen oder Fehlleistungen müssen vom Kunden direkt an die KO.PA. angefragt werden. Es gelten die AGB bzw. die Haftungsausschlüsse und Bedingungen der jeweiligen KO.PA. 

(5) UNFALL 24 übernimmt keine Haftung für die Leistungen, die von den KO.PA. erbracht werden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Leistungen der KO.PA. in Anspruch zu nehmen und sich über die AGB bzw. die Haftungsausschlüsse und Bedingungen der jeweiligen KO.PA. zu informieren.

§ 6 Pflichten des Kunden 

(1) UNFALL 24 hat das Ziel, den Schaden des Kunden so schnell wie möglich zu regulieren. Um Verzögerungen zu vermeiden, verpflichtet sich der Kunde, bei der Bearbeitung seines Falls mitzuwirken und UNFALL 24 zu unterstützen. 

(2) Der Kunde verpflichtet sich, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben bezüglich seiner Personalien und Anschrift zu machen. 

(3) Der Kunde hat auf alle Nachrichten bezüglich des Sachverhalts unverzüglich und vollständig zu antworten.

(4) Der Kunde stellt für die Bearbeitung seines Falls alle relevanten Daten, Fotos und Unterlagen zur Verfügung. Sollten zu einem späteren Zeitpunkt Veränderungen oder Ergänzungen ergeben, müssen diese unaufgefordert nachgereicht werden. Der Kunde ist verpflichtet, Unfall 24 alle für die vollständige und sachgerechte Mandatsführung relevanten Informationen, Unterlagen und Tatsachen unverzüglich und vollständig mitzuteilen. Dies beinhaltet insbesondere sämtliche prozessrelevanten Angaben, die für die Rechtsverteidigung oder die Durchsetzung der Ansprüche des Kunden von entscheidender Bedeutung sein können.

Unfall 24 übernimmt keine Haftung für Nachteile, die dem Kunden aufgrund von unvollständigen, verspäteten oder falschen Informationen entstehen. Eine mangelhafte oder lückenhafte Informationsbereitstellung kann die Qualität der Mandatsführung beeinträchtigen und dazu führen, dass die angestrebten rechtlichen Ziele nicht erreicht werden können.

(5) Sollte der Kunde durch die KO.PA. von UNFALL 24 in irgendeiner Form kontaktiert werden, ist er verpflichtet, die erhaltenen Informationen unaufgefordert an UNFALL 24 weiterzuleiten. 

(6) Das Vertragsverhältnis zwischen UNFALL 24 und dem Kunden kann nur zustande kommen, wenn der Kunde bestätigt, dass er die jeweils beauftragte Forderung nicht anderweitig verfügt hat. Das bedeutet, dass der Kunde seine zivilrechtlichen Rechtsansprüche nur über UNFALL 24 abwickeln und keine weiteren Dienstleister parallel zum schon beauftragten Rechtsanwalt über UNFALL 24 mit der Regulierung des Schadens beauftragen oder beauftragt hat. Der Kunde bestätigt zudem, dass der beauftragte Schaden nicht beansprucht bzw. reguliert wurde, da Schäden jeweils nur einmal entschädigt werden können.

§ 7 Widerrufsbestimmung 

(1) Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zwischen ihm und UNFALL 24 zu widerrufen, sofern die Leistungen der KO.PA. noch nicht begonnen wurden. Der Widerruf ist schriftlich an folgende Adresse zu richten: Unfall 24, Katharina-Belgica-Straße 18, 63450 Hanau oder per E-Mail an: info@unfall-24.net. 

(2) Wird der Vertrag rechtzeitig widerrufen, sodass keine KO.PA. mit ihren Dienstleistungen beauftragt wurden, entstehen dem Kunden keine Kosten. 

(3) Sollte der Kunde während der laufenden Abwicklung eines Schadens das Verhältnis zwischen ihm, UNFALL 24 und den jeweiligen KO.PA. widerrufen, werden bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits geleistete Leistungen der KO.PA. in Rechnung gestellt. UNFALL 24 berechnet in diesem Fall eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 250,00 €

§ 10 Haftung von UNFALL 24 

(1) UNFALL 24 haftet bei Schäden, die dem Kunden durch UNFALL 24 oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht werden, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. 

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet UNFALL 24 nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. 

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. 

(4) Die Haftung von UNFALL 24 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt. 

(5) UNFALL 24 haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt oder andere von UNFALL 24 nicht zu vertretende Umstände verursacht werden. 

(6) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von UNFALL 24 auf den Wert der erbrachten Leistungen beschränkt

(7) UNFALL 24 übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Kooperationspartner verursacht wurden. 

(8) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von UNFALL 24.

§ 11 Datenschutz 

(1) UNFALL 24 verpflichtet sich, die Privatsphäre und die persönlichen Daten des Kunden zu schützen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 

(2) UNFALL 24 erhebt personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Hierbei handelt es sich insbesondere um Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung. 

(3) UNFALL 24 verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden ausschließlich für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. 

(4) Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von UNFALL 24 gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und gegebenenfalls deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu verlangen. 

(5) UNFALL 24 gibt personenbezogene Daten des Kunden nur dann an Dritte weiter, wenn dies für die Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder wenn UNFALL 24 gesetzlich dazu verpflichtet ist. 

(6) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass UNFALL 24 die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten speichert und verarbeitet. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. 

(7) Die Datenschutzbestimmungen von UNFALL 24 entsprechen den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

§ 12 Schlussbestimmungen 

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen. 

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der UNFALL 24. 

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

(5) UNFALL 24 ist berechtigt, die AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. UNFALL 24 wird den Kunden in der E-Mail auf die Bedeutung seines Schweigens hinweisen.
 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Ihr Partner für die Unfallabwicklung

Allgemeine Fragen

1. Was genau macht Ihr Unternehmen?

Wir sind Ihr spezialisierter Dienstleister für die professionelle Abwicklung von Verkehrsunfällen. Unser Ziel ist es, Ihnen nach einem Unfall den Rücken freizuhalten, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Wir übernehmen die gesamte Koordination und Kommunikation, um sicherzustellen, dass Ihr Fall reibungslos und zu Ihrem Vorteil abgewickelt wird.

2. Warum sollte ich Ihre Hilfe nach einem Verkehrsunfall in Anspruch nehmen?

Ein Verkehrsunfall ist oft mit viel Stress und Unsicherheit verbunden. Wir nehmen Ihnen die Last der komplexen Abwicklung ab. Mit unserer Expertise und unserem Netzwerk stellen wir sicher, dass Ihre Ansprüche korrekt geltend gemacht werden und Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen – von der Dokumentation bis zur Kommunikation mit allen Beteiligten.

3. Wie unterscheidet sich Ihr Service von dem eines Anwalts oder Gutachters?

Wir sind der "verlängerte Arm" von Anwälten, Versicherungen und Gutachtern. Wir kümmern uns um die detaillierte Vorarbeit und Koordination, die im Hintergrund läuft, während sich Anwälte auf die rechtliche Vertretung und Gutachter auf die Schadensbewertung konzentrieren. Wir erstellen beispielsweise detaillierte Unfallberichte und Skizzen, die für die weiteren Schritte unerlässlich sind.

4. Ist Ihr Service für mich als Unfallgeschädigten kostenfrei?

Ja, unser Service ist für unsere Kunden absolut kostenfrei. Wir arbeiten auf einer anderen Basis, die es uns ermöglicht, Ihnen unsere umfassende Unterstützung ohne direkte Kosten für Sie anzubieten.

Unser Service im Detail

5. Welche spezifischen Aufgaben übernehmen Sie bei der Unfallabwicklung?

Wir übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehören:

  • Erstellung detaillierter Unfallberichte und Unfallortskizzen.
  • Hilfe bei der gesamten Korrespondenz mit Versicherungen, Anwälten und anderen Parteien.
  • Übersetzungsdienste für Dokumente und Kommunikation, falls erforderlich.
  • Recherche relevanter Informationen zum Unfallhergang und den beteiligten Parteien.
  • Betreuung und Beratung unserer Kunden bei Schwierigkeiten und Fragen.

6. Wie unterstützen Sie bei der Vermittlung von Fachleuten?

Durch unser etabliertes Netzwerk können wir Ihnen bei Bedarf Kontakte zu erfahrenen Anwaltskanzleien, qualifizierten Gutachtern und zuverlässigen Werkstätten vermitteln. Wir stellen sicher, dass Sie mit den richtigen Experten zusammenarbeiten, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

7. Was bedeutet es, dass Sie ein "verlängerter Arm" sind?

Das bedeutet, dass wir die praktische und zeitaufwändige Arbeit übernehmen, die für eine erfolgreiche Unfallabwicklung notwendig ist. Wir entlasten Anwälte, Gutachter und Versicherungen, indem wir die notwendigen Informationen zusammentragen, Dokumentationen erstellen und Kommunikationswege ebnen.

Zusammenarbeit & Marketing

8. Wie können Sie uns bei der Bekanntmachung unseres Unternehmens unterstützen?

Wir verfügen über ein erfahrenes Social Media Team, das Ihr Unternehmen dabei unterstützen kann, eine größere Reichweite zu erzielen und Ihre Bekanntheit zu steigern. Wir entwickeln gemeinsam Strategien, um Ihre Marke und Ihre Dienstleistungen effektiv in den sozialen Medien zu präsentieren.

9. Wir sind an einer Zusammenarbeit interessiert. Wie können wir Sie kontaktieren?

Fantastisch! Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen. Bitte kontaktieren Sie uns jetzt, um die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit zu besprechen. Sie erreichen uns über [Telefonnummer] oder [E-Mail-Adresse/Kontaktformular auf der Webseite].

© Copyright. Alle Rechte vorbehalten.                                  Impressum  

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.